Die Amprion GmbH und die TransnetBW GmbH planen im Auftrag der Bundesregierung eine ca. 340 km lange Hochspannungs-Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten in Osterath (Nordrhein-Westfalen) und Philippsburg (Baden-Württemberg). Für die verwendete Technologie muss an den Streckenenden (den sogenannten Netzverknüpfungspunkten) ein Stromkonverter errichtet werden. Im Rahmen einer Untersuchung der Umgebung des Netzverknüpfungspunktes in Osterath wurden durch die Firma Amprion potenziell geeignete Standortbereiche für einen Konverter ermittelt.
Von den insgesamt 19 potenziell geeigneten Standorten wurden sechs Standorten unter Anwendung von technischen, umweltfachlichen und raumstrukturellen Abwägungskriterien die höchste Eignung zugewiesen. Diese Standorte sollen im weiteren Verfahren detailliert durch die Firma Amprion geprüft werden. Zwei dieser sechs Standorte befinden sich in Teilen auf Neusser Stadtgebiet. Dabei handelt es sich um einen Bereich westlich der Bauerbahn im Westfeld und einen Bereich südlich von Hoisten. Die Firma Amprion beabsichtigt nach Abschluss der Detailprüfung der verbliebenen möglichen Standortbereiche einen sogenannten „Vorzugsstandortbereich“ für den Konverter zum Jahresende 2014 festzulegen. Vorher sollen verschiedene Gespräche mit dem Rhein-Kreis Neuss, den betroffenen Kommunen und Bürgerinitiativen stattfinden.
Die Stadt Neuss hat im Laufe des bisherigen Verfahrens mehrere Stellungnahmen an die Amprion GmbH versandt. In der letzten Stellungnahme sind die beiden potentiell geeigneten Neusser Standortbereiche durch die Fachämter der Stadtverwaltung geprüft worden. Es hat sich dabei gezeigt, dass für beide Standortbereiche Belange existieren, die gegen die Errichtung eines Konverters sprechen. Dazu zählt insbesondere die hohe Schutzwürdigkeit aus umweltfachlicher Sicht. Die Entscheidung, wo der Stromkonverter gebaut wird, ist bislang noch nicht gefallen. Der Rat der Stadt Neuss hat sich allerdings in einer verabschiedeten Resolution deutlich gegen den Bau eines Konverters auf Neusser Stadtgebiet ausgesprochen.
Durch den Rhein-Kreis Neuss wurde darüber hinaus ein 20. möglicher Standort ins Gespräch gebracht – eine Fläche in Kaarst, die 1.300 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt wäre. Von allen möglichen Standorten ist die Kaarster Fläche am weitesten von einer Wohnbebauung entfernt – und der Abstand zu Wohnbebauung sollte aus meiner Sicht das wichtigste Kriterium bei der Standortentscheidung sein.
Da die Kaarster Fläche im sogenannten Regionalplan bislang als Fläche für Kiesabbau vorgesehen ist, müsste hier zunächst ein planungsrechtliches Verfahren im Regionalrat auf den Weg gebracht werden. Die Fläche müsste aus dem Regionalplan herausgenommen und einer neuen Nutzung zugewiesen werden.
Aus diesem Grund ist aus meiner Sicht nun zunächst einmal der Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) in der Pflicht, als Vorsitzender des Regionalrates den Standort in Kaarst zu ermöglichen. Allerdings würde es aus meiner Sicht auch ohne den möglichen Standort in Kaarst deutlich besser geeignete Standorte geben, als die beiden untersuchten Standorte auf Neusser Stadtgebiet.
Die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss sowie die Bürgerinitiativen und der Rhein-Kreis selbst haben übrigens vor einiger Zeit einen Fragenkatalog zum Thema “Konverter” zusammengestellt. Diese an die Amprion GmbH gerichteten Fragen wurden in der Zwischenzeit beantwortet. Das entsprechende Dokument habe ich unter dieser Meldung verlinkt.