Aktuelle Informationen zu Kamilluspark und „Kamillusgärten“

Immer wieder werde ich von Anwohnern des Stadionviertels auf die in Neuss als „Kamilluspark“ bekannte Grünfläche angesprochen. Im Zeitraum von 1998 – 2003 gab es die Befürchtung, dass die Grünfläche am Glehner Weg einer möglichen Wohnbebauung weichen müsste. 2003 wurde die Grünfläche allerdings zunächst einmal unter Landschaftsschutz gestellt.

2012 hatte die Neusser Bauverein AG ein 10.000 m² großes Grundstück zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Glehner Weg erworben, um dort bis zu 50 hochwertige Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen errichten zu können. Seinerzeit haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür eingesetzt, dass die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner durch den Bauverein berücksichtigt werden. So konnten wir bspw. erreichen, dass die gewünschte Dachbegrünung und die Anpassung der Gebäudehöhen in den städtebaulichen Entwurf übernommen wurden.  Mit der Wahl von Reiner Breuer zum Bürgermeister der Stadt Neuss und Aufsichtsratsvorsitzenden des Bauvereins ist es allerdings zu einem Richtungswechsel beim Bauverein gekommen: Konzentration auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat beschlossen, das bereits fertig erschlossene Neubaugebiet „Kamillusgärten“ zu verkaufen, einschließlich der gültigen Baugenehmigung. Für die Anwohner ergeben sich aus dem geplanten Verkauf zunächst einmal keine Änderungen: Die im Planungsausschuss und im Stadtrat beschlossenen Pläne sind weiterhin gültig. Sollte der zukünftige Eigentümer Änderungen an den Plänen vornehmen wollen, müssen diese Pläne erneut im Planungsausschuss diskutiert und beraten werden.

Die Schutzverordnung für den eigentlichen Kamillusgarten gilt nach Aussage der Stadtverwaltung bis 2023 und kann auf Antrag von der Bezirksregierung verlängert werden. Nach Aussage des Umweltdezernenten Dr. Matthias Welpmann kontaktiert der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Instanz den jeweiligen Regierungspräsidenten spätestens ein Jahr vor Ablauf der Schutzverordnung und bittet um Prüfung, ob die Schutzverordnung erneuert oder aufgehoben wird. Die Stadt Neuss wird an dem Verfahren selbstverständlich beteiligt und könnte sich in diesem Zusammenhang endlich für eine unbefristete Unterschutzstellung einsetzen.