Die auf dem Foto abgebildete Immobilie auf der Rheydter Straße ist vielen Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadionviertels seit Jahren ein Dorn im Auge. Das Haus ist in einem schlechten Zustand und passt eigentlich nicht in das positive Erscheinungsbild der Rheydter Straße. Bereits im September 2015 hat die SPD-Fraktion einen Antrag in den Stadtrat eingebracht und die Verwaltung gebeten, mögliche Handlungsoptionen zum Umgang mit „Schrottimmobilien“ zu prüfen.
Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben zwar vor einigen Jahren die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen gestärkt, um gegen Besitzer vorzugehen, die ihre Häuser und Wohnungen vernachlässigen. Allerdings sind die Kommunen weiterhin auf die Kooperationsbereitschaft der Eigentümer angewiesen. Das im Baugesetzbuch geregelte „Modernisierungs- und Instandhaltungsgebot“ kann zwar grundsätzlich angewendet werden, wenn „eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist“ – die Städte und Gemeinden müssen die Notwendigkeit einer Sanierung allerdings in einem detaillierten Bericht begründen. Für die Feststellung eventueller Mängel im Innenbereich muss im Regelfall allerdings das Haus oder die Wohnung betreten werden. Und hierfür ist nach wie vor eine Betretungserlaubnis des Eigentümers erforderlich. Zusammengefasst muss man leider feststellen, dass den Städten und Gemeinden weiterhin die Hände gebunden sind, so lange keine Gefahr im Verzug ist.
Ich habe mich im Juni erneut an die Stadtverwaltung gewandt und auf den weiterhin schlechten Zustand der Immobilie hingewiesen. Meiner Ansicht nach muss weiterhin alles Mögliche unternommen werden, um die vorhandenen Missstände und Mängel zu beseitigen. Erfreulicherweise hat sich die Verwaltung dazu bereit erklärt, sich der Sache anzunehmen und an möglichen Verbesserungen zu arbeiten. Ich hoffe, dass ich bereits in der nächsten Zeitungsausgabe erste Ergebnisse mitteilen kann.